Planauskunft

die Verbandsgemeindewerke/Stadtwerke Landstuhl sind verpflichtet vor der Erteilung einer Planauskunft eine Prüfung auf Vorlage eines berechtigten Interesses durchzuführen (gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 118).

Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass Sie uns das berechtigte Interesse rechtssicher bekunden. Des Weiteren bitten wir Sie darum, uns alle wichtigen Informationen zur Baustelle bzw. zum Bauvorhaben mitzuteilen und den beiliegenden Auskunftsbogen wahrheitsgemäß auszufüllen.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte zur Prüfung umgehend an uns zurück. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden wir die Planauskunft bearbeiten und zeitnah an Ihre angegebenen Kontaktdaten versenden.


Hinweise:

Bei einer Ablehnung Ihrer Voranfrage auf Planauskunft werden Sie von uns in einer separaten Nachricht über den Grund der Ablehnung informiert.
Sollte das berechtigte Interesse bestehen, so erhalten Sie die Planauskunft direkt. Für die Erteilung von Planauskünften werden zurzeit keine Kosten erhoben.